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Nichtraucherzüge ab 01.09.2007 

Im vergangenen Jahr ist die DB AutoZug GmbH den ersten Schritt in Richtung Nichtraucherschutz gegangen und hat das Rauchen ausschließlich in den Bistrobereichen erlaubt. Diese Veränderung fand bei den Fahrgästen großen Anklang.

Ab dem 01. September 2007 passt sich die DB AutoZug GmbH dem Bundesnichtraucherschutzgesetz (BNichtrSchG) an, welches das Rauchen in Einrichtungen des Bundes, öffentlichen Verkehrsmitteln und in Fernzügen grundsätzlich verbietet.


Damit leistet die DB AutoZug GmbH einen aktiven Beitrag zum Gesundheits- und Umweltschutz und steigert den Fahrgastkomfort und die Kundenzufriedenheit.

Wir bitten all unsere Gäste um Einhaltung dieser Regelung und wünschen Ihnen einen „rauchfreien“ Aufenthalt an Bord unserer Züge.

Vielen Dank
 
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